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Woher bekomme ich eine Verordnung?

Eine logopädische Diagnostik und Therapie erfolgt nach Ärztlicher Verordnung. Diese erhalten sie bei folgenden Ärzten:

Facharzt für Allgemeinmedizin
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Facharzt für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Facharzt für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen
Facharzt für innere Medizin
Facharzt für Neurologie
Facharzt für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie

Wir behandeln in unserer Praxis gesetzlich und privat versicherte Patienten. Bei Bedarf können auch Hausbesuche durchgeführt werden.

Wichtig! Der Therapiebeginn muss spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen! Sie haben deshalb die Möglichkeit, das Rezept erst nach einer Terminvereinbarung mit unserer Praxis bei Ihrem Arzt abzuholen.

Wie gestaltet sich der Ablauf einer logopädischen Therapie?

Zu Beginn findet ein Erstgespräch, die sogenannte Anamnese, statt. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihrer Therapeutin den Grund Ihres Kommens zu schildern. Daraufhin erfolgt die Erstdiagnostik, auf deren Grundlage der weitere Verlauf und die Inhalte der Therapie basieren. Der Arzt, der die Verordnung ausgestellt hat, wird über den Verlauf der Therapie informiert.

Wer bezahlt die Therapie?

Ab dem 18. Lebensjahr wird von den gesetzlichen Krankenkassen ein Selbstkostenbeitrag in Höhe von 10% des Rezeptwertes erhoben. Davor werden die Behandlungskosten komplett übernommen. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich unabhängig von Krankenkasse und Arzt von uns behandeln zu lassen. Die Therapie kann dazu vom Arzt auf ein sogenanntes "grünes Rezept" verordnet werden, die Kosten tragen Sie dann selbst.

Wie wichtig sind häusliche Übungen?

Der Therapieerfolg ist wesentlich von der Mitarbeit zu Hause und der Motivation der Patienten abhängig. So ist eine Kooperation zwischen Patient und Therapeut für eine erfolgreiche Therapie ein wichtiger Bestandteil, um neu Erlerntes in den Alltag zu integrieren. Findet keine ausreichende Zusammenarbeit statt, so kann sich der Therapieerfolg nicht einstellen und es muss eine Therapiepause vereinbart werden oder ein Abbruch der Therapie statt finden.

Terminvereinbarungen

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Termine immer telefonisch oder per E-Mail mit uns zu vereinbaren. Dasselbe gilt auch für Terminabsagen. Sollten wir gerade in Behandlung sein und nicht persönlich ans Telefon gehen können, ist immer ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie umgehend zurück.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

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